Herpetologische Arbeitsgemeinschaft
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2017.05.13 Exkursion Seewaldsee
Kreuzottern Exkursion mit Mag. Werner Krupitz
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Es handelt sich bei allen heimischen Amphibien und Reptilien um geschützte Tiere, deren mutwillige Beunruhigung gemäß §31 Salzburger NSchG 1999 idgF verboten ist. Das Hantieren mit diesen Tieren ist demnach strafbar!
Für einige Mitglieder der herpetologischen Arbeitsgemeinschaft existiert jedoch eine naturschutzbehördliche Ausnahmebewilligung zum kurzzeitigen Fang besonders geschützter Reptilien und Amphibien. Im Rahmen dieser Bewilligung sind auch die auf dieser Seite dargestellten Fotografien entstanden.